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Koalitionsvertrag und Altersvorsorge – unser neuer Biallo-Ratgeber

Der „Altersvorsorge“ widmet der Koalitionsvertrag insgesamt 45 Zeilen. Der relativ größte Teil (acht Zeilen) ist dabei dem Thema „teilweise Kapitaldeckung“ gewidmet. Generell ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Die Arbeitnehmer von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die Leistungen an die Rentner (also die „Arbeitnehmer von gestern“). Abweichend von diesem Prinzip ist nun geplant, aus Haushaltsmitteln (gemeint ist: Mitteln des Bundes) der gesetzlichen Rentenversicherung „einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuzuführen“. Dies soll dazu beitragen, das Rentenniveau und den Rentenbeitrag langfristig zu stabilisieren. Allerdings: Hier kreißte der Berg und gebar eine Maus. Wirtschaftsforscher und Sozialpolitiker haben bereits ausgerechnet, dass dies kaum eine Maßnahme zur dauerhaften Sicherstellung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann. So befand das Ifo: „Mit einem Kapitalstock von nur zehn Milliarden Euro kann man jedem Rentner einmalig etwa 240 Euro auszahlen.“ Dennoch kann diese Maßnahme auf längere Sicht wichtiger sein, wenn man sie eben als Einstieg versteht. Fortsetzung kann also folgen.

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