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Neue Minijob-Grenze

Als sich die Ampelkoalition die Reform des Niedriglohnbereichs auf die Fahnen schrieb, ahnte noch niemand etwas von der Explosion der Energiepreise, vom Ukraine-Krieg und der Inflation. Die Neuregelungen treten nun im Oktober 2022 in Kraft. Passend könnte man sagen. Denn gerade die soziale Situation von Menschen mit niedrigem Einkommen hat sich in den vergangenen Monaten dramatisch verschlechtert.

Folgende Regelungen gelten ab Oktober:
• Der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro.
• Die Minijob-Grenze steigt von 450 auf 520 Euro.
• Diese Grenze wird an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Steigt  der Mindestlohn etwa zum Jahreswechsel 2023/24 um sechs Prozent, so steigt die Minijobgrenze entsprechend.
• Der sogenannte Übergangsbereich der Midijobs umfasst nun  Beschäftigungen mit einem Bruttoentgelt zwischen 520,01 und (unter) 1.600
Euro. Übergangsbereich bedeutet: Arbeitnehmer werden im   Sozialversicherungsbereich entlastet. Wer knapp über 520 Euro monatlich verdient, zahlt künftig nur minimale und bei einem Entgelt von 520,01 Euro sogar gar keine Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu einem Lohn von 1.600 Euro steigen die Beiträge schrittweise.
• Arbeitgeber werden im Übergangsbereich dagegen stärker belastet.

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