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Strafzinsen – wie Handwerker und Gewerbetreibende Negativzinsen kontern

Nachdem Banken und Sparkassen ihre privaten Kunden mit Strafzinsen nerven, gehen sie nun verstärkt auf Gewerbetreibende, Handwerker, Firmen und Freiberufler los. Auch juristische Personen wie UGs, GmbHs usw. sind betroffen. Haben Deutschlands Geldhäuser Ende 2020 rund 330 Firmen mit Negativzinsen belegt, sind es nun mehr als 550 – Tendenz steigend. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Verbraucherportals biallo.de hervor, das fortlaufend die Onlineseiten und Preisverzeichnisse von rund 1.300 Banken und Sparkassen unter die Lupe nimmt.

Nicht nur das. Bei einigen Geldhäusern werden Unternehmen bereits bei kleineren Beträgen abkassiert, die sie zum normalen Geschäftsbetrieb einfach brauchen. Für neu eröffnete Konten verlangt beispielsweise die Sparkasse Offenburg-Ortenau einen Strafzins von 0,5 Prozent ab 10.000 Euro. Bei der Volksbank Meßkirch sind auch gewerbliche Bestandskunden ab 25.000 Euro davon betroffen. Sogar 0,60 Prozent verlangt die Volksbank Remseck ab 20.000 Euro. Diese Beispiele lassen sich beliebig fortführen.

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